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  Anmeldung und Rücktritt  

 

Mit der Annahme eines Angebots der Fa. R in R ist der Anmelder an die Anmeldung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebunden (§§145,147 BGB).

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Vertragsbestätigung durch die Fa. R in R zustande. Dies gilt auch für Änderungen.

Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Anmelder ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, werden die bis dahin entstandenen Fremdkosten bzw. die Rücktrittsgebühren fremder Leistungsträger sowie die Planungs- und Organisationskosten, mindestens jedoch 30 €, berechnet.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.

Die Fa. R in R behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem derartigen Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder des Teilnehmers sind ausgeschlossen.



  Kalkulation  

 

Der kalkulierte Preis wird in seiner Gesamtheit (Gesamtetat) als für die Fa. R in R verbindlich angesehen. Verschiebungen innerhalb des Gesamtetats bleiben vorbehalten.

Bei Extras, die zusätzlich über die im Angebot vorgesehenen Leistungen hinaus erbracht werden, erfolgt eine Einzelabrechnung. Zusätzliche Auslagen der Fa. R in R sind vom Kunden zu übernehmen.

Nicht abgenommene Leistungen werden nicht rückvergütet.

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